Die Schweiz steht vor einer Herausforderung.
Ihre wachsende Bevölkerung ruft die Stadtentwicklung der Kantone auf den Plan und fordert das Prinzip der Urbanisierung zur Erhaltung der Landschaften heraus.
Das Hauptziel der Revision des RPG 2 ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des modernen Stadtlebens und dem Landschaftsschutz zu finden.
Es geht darum, das Kulturland zu schützen, Naturräume zu erhalten und das Bauen ausserhalb von Bauzonen einzuschränken.
In diesem Artikel werden wir das Prinzip der Revision dieses Gesetzes genauer untersuchen und auf die bestehende Gesetzgebung der Schweiz zu den Herausforderungen der Urbanisierung und der Landschaftserhaltung eingehen.
Anschliessend werden wir die Positionen der verschiedenen politischen Parteien zum Thema Bau von Gebäuden ausserhalb von Bauzonen diskutieren.
Schliesslich werden wir uns mit den Beschränkungen befassen, die der Landwirtschaft auferlegt werden.
Die Revision des RPG 2: Ein weiterer Schritt oder ein entscheidender Wendepunkt für die Schweiz?
Um genau zu sein, beides!
Es handelt sich um einen Prozess, dessen Reiz darin besteht, die bestehenden Gesetze an die Herausforderungen der Urbanisierung und der Landschaftserhaltung anzupassen.
Das Gleichgewicht ist fragil, da die Revision Massnahmen vorschlägt, das Bauen ausserhalb der Bauzonen besser zu regulieren und den Kantonen mehr Mitsprache bei der Bauplanung zu einzuräumen.
Natürlich stehen Meinungsverschiedenheiten im Mittelpunkt der Debatte, und das Regulierungsniveau und die Verteilung der Verantwortung zwischen der Bundesebene und den Kantonen wird in Frage gestellt.
Was lässt sich über die bestehende Gesetzgebung in der Schweiz zu diesem Thema sagen?
Das Raumplanungsgesetz trat 1979 in Kraft.
Es schafft einen Rechtsrahmen für die Raumplanung und -nutzung in der Schweiz.
Defintion der Bauzonen durch RPG:
- Gebiete, die für die Urbanisierung und Bebauung vorgesehen sind.
- Gebiete, die nicht bebaubar sind, d. h. landwirtschaftliche Flächen, Naturräume und schützenswerte Landschaften.
Sie soll auch verhindern, dass sich die Bauten ausserhalb der vorgesehenen Gebiete verteilen.
Dies wird als Zersiedelung des Landes bezeichnet.
Die Leitlinien und Regeln für die Raumplanung werden in den kantonalen Richtplänen und den kommunalen Nutzungsplänen auf regionaler und lokaler Ebene festgelegt.
Schliesslich verfügen die Kantone über eine gewisse Autonomie, um die Regeln an ihre regionalen Besonderheiten anzupassen.
Die Zersiedelung in der Schweiz ist aufgrund der regionalen Besonderheiten und der kantonsspezifischen Raumplanungspolitik von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Was sagen die verschiedenen politischen Parteien angesichts der Zersiedelung und dieser Revision?
Die FDP betont, dass die Kantone bei der Bauplanung Verantwortung übernehmen müssen, und unterstützt einen dezentralisierten Ansatz und weniger strenge Vorschriften auf Bundesebene.
Die SP, der sich die Grünen anschliessen, möchte Naturräume, Landschaften und landwirtschaftliche Flächen erhalten. Sie befürworten eine Begrenzung der Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen.
Die SVP und die CVP haben einen nuancierteren Ansatz mit dem Wunsch, ein Gleichgewicht zu finden, um die Interessen der verschiedenen Akteure auszugleichen.
Was ist mit den Einschränkungen, die der Landwirtschaft auferlegt werden?
In der Tat erlegt das RPG der Landwirtschaft Beschränkungen in verschiedenen Formen auf:
- Regelungen zur Vergrösserung von landwirtschaftlichen Gebäuden.
- Beschränkungen der Nutzung von Agrarland für nicht-landwirtschaftliche Zwecke.
- Massnahmen zur Erhaltung von Naturräumen.
Glücklicherweise gibt es Massnahmen und Förderprogramme, die die Tätigkeit der Landwirte unterstützen und so zu nachhaltigeren Methoden beitragen. Zu nennen sind hier der ökologische Landbau, die Agroforstwirtschaft oder auch die Fruchtfolge, um die Böden zu düngen und den Einsatz von Chemikalien einzuschränken.
Seit dem 15. Juni 2023 hat der Nationalrat die Revision des RPG 2 angenommen und sich gegen die Volksinitiative „Gegen die Zubetonierung unserer Landschaft“ gestellt.
Die Kantone werden dafür verantwortlich sein, die Anzahl der Gebäudekonstruktionen in nicht bebaubaren Gebieten innerhalb von fünf Jahren zu stabilisieren.
Suche