EPP: Was ist Stockwerkeigentum?
Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums, bei der jeder Käufer einen Teil des Gebäudes besitzt. Die Rechte eines Eigentümers von Stockwerkeigentum sind doppelt: Er hat ein Exklusivrecht auf seine Privaträume (Wohnung, Atelier usw.) und ein kollektives Recht auf die sogenannten gemeinschaftlichen Teile (wie z. B. Dach, Aufzug, tragende Wände, Fassadenverkleidung usw.). In diesem Artikel… EPP: Was ist Stockwerkeigentum? weiterlesen