Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Patenschaftsprogramm

Das von SIPA Crowd Immo angebotene Empfehlungsprogramm ermöglicht es Ihnen, andere Investoren zu empfehlen. Dafür erhalten Sie eine Einführungskommission in Form eines einzigartigen gastronomischen Abends in einem der besten Sternerestaurants der Romandie (im Wert von CHF 1000.-).

Zusammengefasst:

1. Teilnahmeberechtigung

SIPA Crowd Immo wird den Geschäftsvermittler darüber informieren, ob der potenzielle Investor bereits mit SIPA Crowd Immo Gespräche führt oder in einer Geschäftsbeziehung steht oder nicht. SIPA Crowd Immo steht es frei, einen Investor zu akzeptieren oder abzulehnen und die Beziehung zu diesem Investor jederzeit zu beenden. Der Geschäftsvermittler darf weder seinen Ehepartner, noch seine Kinder oder Familienmitglieder einführen, ausser in Ausnahmefällen, die von der Geschäftsleitung von SIPA Crowd Immo bestätigt werden.

2. Belohnungen:

Jeder Investor, der zuerst vom Sponsor bei SIPA Crowd Immo eingeführt wurde und offiziell investiert, gilt für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) als eingeführter Investor (der „eingeführte Investor“).

Umgekehrt wird ein Investor, der bereits in einer Geschäftsbeziehung mit SIPA Crowd Immo stand oder der bereits von einem Dritten in SIPA Crowd Immo eingeführt wurde, nicht als eingeführter Investor betrachtet.

Im Gegenzug und gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlt SIPA Crowd Immo dem Geschäftsvermittler eine einmalige Provision von 2% für jeden eingeführten Investor, der einen Mindestinvestitionsbetrag von CHF 50’000 realisiert hat.

Der Betrag der Einführungskommission wird von SIPA Crowd Immo an den Paten geschuldet, sobald der eingeführte Investor die Gelder tatsächlich überwiesen hat, die erste Immobilientransaktion, in die der eingeführte Investor investiert hat, abgeschlossen ist und die Transaktionskommission für diese Transaktion auf das Bankkonto von SIPA Crowd Immo überwiesen wurde.

3. Einschränkungen:

  • Keine wiederkehrenden Gebühren für denselben Investor für zusätzliche Immobiliengeschäfte.
  • SIPA Crowd Immo steht es frei, einen Investor zu akzeptieren oder abzulehnen oder die Beziehung jederzeit zu beenden.
  • Der Investor darf weder seinen Ehepartner, seine Partner usw. noch seine Kinder einbringen.
  • Die Angestellten von SIPA Crowd Immo sind von dem Programm ausgeschlossen.
  • Das „Patenkind“ muss zwingend eine natürliche Person sein, es sei denn, es handelt sich um eine von SIPA Crowd Immo bestätigte Ausnahme.
  • Sowohl der Pate als auch das „Patenkind“ müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Das „Patenkind“ darf nicht unter Vormundschaft, Betreuung oder ähnlicher rechtlicher Beistandschaft stehen.
  • Dieses Angebot ist nicht mit anderen Werbeangeboten kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  • SIPA Crowd Immo untersagt jede Änderung der Angebotsbedingungen unter Androhung des Ausschlusses von ihrem Nutzen und behält sich die Möglichkeit vor, das Angebot jederzeit durch die Verbreitung einer Information an die Investoren zu ändern oder zu beenden.
  • Gültigkeit bis 31.12.2023.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Patenschaftsprogramm, aktualisiert am 06.11.2023.

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